Geltendmachung von Unterhalt
Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Entstehende Kosten:
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und JugendhilfegesetzInformationen des BayernPortals: