AufgabeGeltendmachung von Unterhalt

Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Kontaktinformationen:

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten:

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen:

Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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